Schiedsgerichtsbarkeit
Schiedsrichtertätigkeit und Schiedsverfahren
Schiedsgerichtsbarkeit ist ein gutes Mittel, Streitigkeiten ohne Aufsehen und unerwünschtes Publikum außerhalb der staatlichen Gerichte beizulegen. Ein Schiedsverfahren ist überwiegend schneller als ein staatlicher Prozess mit mehreren Instanzen, auch wenn sich jedem Schiedsverfahren auf die eine oder andere Weise noch staatliche Verfahren anschließen können, wenn die unterlegene Partei nicht freiwillig den Anordnungen des Schiedsspruchs folgt.
Schwierig kann aber bereits die Wahl des richtigen Verfahrens oder der richtigen Institution sein, mit deren Unterstützung das Verfahren durchgeführt wird. Die richtige Schiedsklausel zu formulieren, ist eine Kunst eigener Art. Es gibt zu viele Details, die bei der Formulierung einer Schiedsklausel zu beachten sind. Dies gilt insbesondere bei internationalen Verträgen. Eine schlecht gewählte oder falsch formulierte Schiedsklausel kann im Konfliktfall den Sinn eines Vertrages in Frage stellen.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Wahl und Formulierung der richtigen Schiedsklausel und stehen ihnen im Konfliktfall als Counsel zur Verfügung. Unsere Mandanten profitieren dabei insbesondere auch von der Erfahrung von Prof. Rumpf als Schiedsrichter und Gutachter in internationalen Schiedsverfahren.
Nähere Informationen zur nationalen Schiedsgerichtsbarkeit in der Türkei hier [125 KB]
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Wir sind Mitglied in den Schiedsvereinigungen Deutschlands DIS, der Schweiz ASA und Österreichs ArbAut.



