Erbrecht
Nachfolgeregelung & Vermögensübergabe
Die Zahl “deutsch-türkischer” Erbfälle hat in den letzten Jahren merklich zugenommen. Schwierig wird es vor allem dann, wenn der Erblasser sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt (doppelte Staatsangehörigkeit) und Immobilien in beiden Ländern eine Rolle spielen. Dann können selbst routinierte Juristen mit dem Problem zu kämpfen haben, dass verschiedene Gerichte in verschiedenen Ländern zuständig sind und verschiedene Rechtsordnungen anwendbar sein können, also deutsches und türkisches Erbrecht gleichzeitig. Meist helfen klare und sorgfältig ausgearbeitete Regelungen wie ein Testament oder ein Erbvertrag, die vor dem Eintritt des Erbfalls getroffen werden und in beiden Ländern Bestand haben.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen einer geordneten Vermögensübergabe und Nachfolgeregelung. Sowohl transnational (insbesondere Deutschland und Türkei), als auch nur in Deutschland.
Mehr dazu in unseren Broschüren.




