Mandanteninformationen

Instruktionsblatt türkische Vollmacht

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Mandatsvertrag

In den Grenzen des deutschen Standes- und Anwaltsgebührenrechts arbeiten wir in der Regel auf der Grundlage eines Mandatsvertrages, in welchem die Rechte und Pflichten unserer Kanzlei und der Mandantschaft niedergelegt sind, sowie einer Vergütungsvereinbarung auf Stundensatzbasis. Bei einmaligen und klar definierbaren Tätigkeiten arbeiten wir auch auf der Grundlage eines Kurzberatungsvertrages, in welchem wir eine Vergütungspauschale vorsehen. Unsere Haftungsbeschränkung richtet sich nach den zu erwartenden Leistungen unserer Berufshaftpflichtversicherung, die in der Regel ausreichend sein werden.